BAföG steht für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Mit ihm fördert der Staat junge Menschen in ihrer Ausbildung. Gefördert werden sowohl Schüler als auch Studenten. Für Schüler ist das BAföG sogar ein Vollzuschuss. Das bedeutet, sie brauchen die erhaltenen Gelder nicht zurückzahlen. Für Studenten gibt es immerhin die Hälfte der Unterstützung umsonst. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen. Wir wollen uns das Studenten-BAföG genauer anschauen.
Das Wichtigste im Überblick
Warum BAföG?
Was wird gefördert?
Wer bekommt BAföG?
Wie hoch ist die Unterstützung?
Wie lange wird BAföG gezahlt?
Wann und wo muss ich den Antrag stellen?
Wie sieht es mit Nebenjobs und Stipendien aus?
Wann muss ich die Unterstützung zurückzahlen?
Fazit
Warum BAföG?
Das BAföG gibt es jetzt schon seit mehr als 50 Jahren. 1971 eingeführt, kann es zurecht als eine der wichtigsten sozialen Reformen betrachtet werden. Mit dem BAföG gibt es nämlich einen Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung. Bedeutet, jeder der will und die Fähigkeiten hat, soll studieren können. Dabei soll der Geldbeutel der Eltern, die soziale Herkunft sowie die Angst vor Überschuldung keine Rolle spielen. Das Ziel: Chancengleichheit im Bildungswesen.
Was wird gefördert?
Mit dem BAföG fördert der Staat die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen. Seit 2019 wird auch ein Studium an einer privaten Berufsakademie gefördert. Studenten bekommen demnach Unterstützung für Bachelorstudiengänge und darauf aufbauende Masterstudiengänge. Dabei gibt es keinen direkten zeitlichen Zusammenhang zwischen Bachelor- und Masterstudiengang.
Wer bekommt BAföG?
Im Rahmen der Erstausbildung kann theoretisch jeder Bundesbürger einen BAföG-Antrag stellen. Ob und in welcher Höhe eine Förderung dann genehmigt wird, hängt von deinen „persönlichen Vorraussetzungen“ ab. Sie bestehen aus vier Punkten:
1. Deine Staatsangehörigkeit bzw. dein aufenthaltsrechtlicher Status
Grundsätzlich steht es jedem Student mit deutscher Staatsangehörigkeit frei BAföG zu beantragen. Aber auch Bürger der Europäischen Union, Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben, können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums erhalten. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass Ausländerinnen und Ausländer eine Bleibeperspektive in Deutschland haben.
2. Dein Alter
Hier gibt es zwei wichtige Daten. Zunächst muss das Bachelorstudium vor der Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden. Das Masterstudium muss vor der Vollendung des 35. Lebensjahres starten. Wie so oft im Leben bestätigen aber auch hier Ausnahmen die Regel. So gibt es Ausnahmen für Absolventen des zweiten Bildungsweges oder für Personen die zur Ausübung des angestrebten Berufs eine weitere Ausbildung benötigen. Dies ist oftmals bei medizinischen Berufen der Fall.
3. Deine Eignung für die gewünschte Ausbildung
Hier geht es darum, dass du grundsätzlich in der Lage sein solltest dein gewähltes Studium auch erfolgreich abzuschließen. Das wird meistens schon durch die Hochschulen und deren Bewerbungs- und Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
4. Die finanzielle Situation von dir und deiner Familie
Sind die ersten Anforderungen erfüllt geht es ums liebe Geld. Die Frage ob und in welcher Höhe du einen Anspruch auf BAföG-Förderung hast, richtet sich im Wesentlichen nach deinem Einkommen und dem deiner Eltern. Da du als angehender Studi jedoch im Regelfall kein nennenswertes Einkommen hast, stehen deine Eltern hier im Fokus.Sie haben dir gegenüber nämlich eine Unterhaltspflicht der sie nachkommen müssen. Das schließt deine Ausbildung mit ein. Erst wenn deine Eltern dieser Pflicht nachweislich nicht oder nicht voll nachkommen können, bekommst du Unterstützung.
Für die Berechnung der BAföG-Förderung wird aber nicht das gesamte Einkommen betrachtet, sondern nur das anzurechnende Einkommen. Das bedeutet von dem Einkommen der Eltern werden Steuern, pauschale Beträge sowie Freibeträge abgezogen. Erst was darüber hinaus noch an anzurechnenden Einkommen bleibt reduziert den monatlichen Förderbetrag.
Dann ist da noch das Vermögen. Die gute Nachricht, das angesparte Vermögen deiner Eltern wird für die BAföG-Berechnung nicht betrachtet. Die schlechte Nachricht, deines schon. Wenn du beispielsweise von deinen Großeltern ein Depot geerbt hast oder ein eigenes Auto besitzt, wird dir dieses Vermögen von deinem Förderbetrag abgezogen. Allerdings gibt es auch hier einen Freibetrag von 8.200 €.
Wie hoch ist die Unterstützung?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den sogenannten Bedarfssätzen. Sie werden vom Gesetzgeber festgelegt und beschreiben was Studenten typischerweise für ihren Lebensunterhalt benötigen. Die Höhe dieser Sätze richtet sich dabei nach Art der Ausbildungsstätte und der Frage wo du wohnst. Für auswärts wohnende Studenten gibt es logischerweise mehr Unterstützung.
Studium an höheren Fachschulen, Akademien & Hochschulen
Bei Eltern wohnend
483 €
inkl. Kranken- und Pflegeversicherungs-zuschlag
592 €
nich bei Eltern wohnend
752 €
inkl. Kranken- und Pflegeversicherungs-zuschlag
861 €
Die finale Berechnung des BAföG-Förderbetrages kann auf folgende Faustregel zusammengefasst werden:
Faustregel
Bedarf nach dem BAföG
abzüglich
abzüglich
=
anrechenbares Einkommen und Vermögen der Studierenden
anrechenbares Einkommen und Vermögen der Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner und der Eltern
Förderungsbetrag nach dem BAföG
Wie lange wird BAföG gezahlt?
In den offiziellen Unterlagen steht, dass „eine zielstrebige durchgeführte Ausbildung“ unterstützt wird. Bedeutet im Umkehrschluss, dass du bis zum Ende der Regelstudienzeit Förderung bekommst. Unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. Schwangerschaft, Kindererziehung, Gremientätigkeiten oder Pflege eines nahen Angehörigen kann ein Antrag auf Verlängerung der Förderung beantragt werden. Zudem müssen Studierende ab dem 5. Semester einen Leistungsnachweis erbringen. Die weitere Förderung ist dann geknüpft an einen durchschnittlichen Studienfortschritt. Langzeitstudenten soll so wohl Beine gemacht werden.
Wann und wo muss ich den Antrag stellen?
Geld gibt es ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb solltest du hier keine Zeit verstreichen lassen. Ein formloser Antrag reicht schon aus um den Förderbeginn zu definieren. Eventuell fehlende Unterlagen können immer nachgereicht werden. Da die Bearbeitung der Anträge oftmals einige Wochen in Anspruch nimmt, gibt es bewilligte Gelder rückwirkend ausgezahlt.
Der Antrag für BAföG-Förderung wird beim Studierendenwerk der jeweiligen Hochschule gestellt. Dieses steht ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite. Immer mehr Bundesländer bieten mittlerweile auch die Möglichkeit an, BAföG-Anträge bequem von zu Hause aus über BAföGdigital zu beantragen.
Wie sieht es mit Nebenjobs und Stipendien aus?
Du hast eine Freibetrag der es dir ermöglicht 450 € Jobs anzunehmen. Wenn du ein Stipendium über ein Begabtenförderungswerk bekommst, bekommst du kein BAföG. Andere, nicht einkommensteuerpflichtige, begabungs- und leistungsabhängige Stipendien wie z.B. das Deutschlandstipendium sind von einer Anrechnung ausgenommen.
Wann muss ich die Unterstützung zurückzahlen?
Zurückgezahlt werden muss nur das zinslose Darlehen. Um die Rückzahlung kümmert sich das Bundesverwaltungsamt. Etwa 4,5 Jahre nach Ende der Förderung wird ein sogenannter Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zugeschickt. In diesem Bescheid werden die wichtigsten Informationen und Modalitäten zur Rückzahlung beschrieben. Nach 5 Jahren beginnt dann die eigentliche Rückzahlung. Die hierbei zu leistende monatliche „Regelrate“ beträgt 130 €.
Es besteht aber die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung. Wenn du z.B. den gesamten Betrag auf einmal zurückzahlst, erlässt dir Vater Staat einen Teil der Schulden. Aber auch für Geringverdiener gibt es Erleichterungen. Liegt das Einkommen z.B. unter dem aktuell geltenden Freibetrag, besteht die Möglichkeit sich von der Rückzahlung freistellen zu lassen. Darüber hinaus gibt es mittlerweile auch eine Rückzahlungsobergrenze von 10.010 €. Mehr muss also nie zurückgezahlt werden.
Fazit
In den mehr als 50 Jahren gab es viele Änderungen beim BAföG. Auch in Zukunft wird sich die rechtliche Grundlage fortlaufend ändern. Zudem gibt es viele Ausnahmen, die eine Förderung vielleicht auch ermöglichen obwohl eine erste Betrachtung das nicht hergegeben hätte. Deshalb wollen wir dich auf jeden Fall ermutigen die BAföG- Förderung zu beantragen. Wende dich an dein Studierendenwerk. Die dortigen Sachbearbeiter kennen sich mit Ausnahmeregelungen und Härtefällen aus. Denn, wer es gar nicht erst versucht der hat schon verloren!
Abschließend bleibt noch zu sagen, dass die BAföG-Förderung aber nicht die einzige Möglichkeit ist sich sein Studium zu finanzieren. So gibt es auch die Alternative einen günstigen Bildungskredit von der KfW-Bank zu beantragen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Stipendien auf die du dich bewerben kannst.
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